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Verharmlosung eines Unfallschadens

Urteil Gutachten

Kammergericht Berlin verurteilt den Verkäufer eines PKWs zur Rücknahme des Fahrzeuges im Rahmen der Verkaufsverhandlung

In der Verkaufsverhandlung wurde durch den Verkäufer einen Vorschaden am Fahrzeugheck verharmlost, im Kaufvertrag dann entsprechend pauschaliert und nicht weiter spezifiziert. Im Nachhinein hat sich dann jedoch herausgestellt, dass das Fahrzeug wohl doch mit größeren Vorschäden behaftet war (erheblicher Unfallschaden im Frontbereich). Daraufhin hatte der Käufer auf Rücknahme des Fahrzeugs gedrängt. Dem ist der Verkäufer nicht nachgekommen, weshalb es dann zu dem zugrundeliegenden Rechtsstreit gekommen ist. Im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung wurde der Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt. Nachdem der Käufer ca. 60.000 km zurückgelegt hatte, wurde vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht. Grundlage für die Berechnung der Nutzungsentschädigung war eine Restlaufleistung von 200.000 km des Fahrzeugs.

Vorgänge wie diesen kann man zunehmend beobachten. Z. B. werden im Internet (insbesondere günstige) Fahrzeuge zuerst einmal ohne Angabe von Vorschäden angeboten. Auf Nachfrage nach Unfallschäden wird dann häufig mitgeteilt, dass das Fahrzeug lediglich ein paar kleine Nachlackierungen aufweist. Als Begründung dafür wird auf die Beseitigung unwesentlicher (Park)Dellen oder Kratzer in der Vergangenheit verwiesen. Beim Kaufabschluss wird dann im Kaufvertrag unter der Rubrik „Vorschäden“ nebulös formuliert bzw. pauschaliert. Bei genauerer Untersuchung der Fahrzeuge stellt sich im Nachhinein oftmals heraus, dass es sich um größere Unfallschäden gehandelt haben muss. Bei den folgenden Streitigkeiten wird dann seitens des Verkäufers auf den „offenbarten Unfallschaden“ im Kaufvertrag verwiesen. An die wilden Versprechungen bei der Verkaufsverhandlung kann sich der Verkäufer dann natürlich nicht mehr erinnern. Insbesondere bei den vermeintlichen „Schnäppchen“ ist stets äußerste Vorsicht geboten. Keiner bietet ein unfallfreies topgepflegtes Fahrzeug ohne Mängel weit unter Preis an. Ehrliche Verkaufsangebote orientieren sich in der Regel an den Vergleichsangeboten der entsprechenden Internetplattformen. Aber auch bei Fahrzeugen im normalen Preisgefüge sollte man immer Vorsicht walten lassen. Auch hier tummeln sich jede Menge unseriöse Anbieter, bei denen nachher nichts zu holen ist.

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