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Reparaturbestätigung in Hildesheim

Eine Reparaturbestätigung dient dem Nachweis über eine erfolgte Reparatur. Durch diesen können Sie als Unfallgeschädigter die Kosten für Ihren Nutzungsausfall und Verbringung geltend machen, d. h. Sie würden für die Zeit der Reparatur die täglichen Mietkosten für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt bekommen – unabhängig davon, ob sie tatsächlich auch ein solches gemietet haben. Zum anderen ist die Reparaturbestätigung von erheblicher Bedeutung für den Fall eines weiteren Unfalls. Andernfalls wird Ihre gegnerische KFZ-Versicherung den Schaden am selben Fahrzeugteil mit dem Vorwand, dass die ursprüngliche Beschädigung nicht aufgehoben ist, nicht begleichen.

Die Reparaturbestätigung stellen wir für jeden Kunden, der sich ein Unfallgutachten bei uns einholt, als zusätzlichen Service kostenlos aus.

Reparaturbestätigung Gutachten

Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung

Wenn Sie Ihren Unfallschaden fiktiv abrechnen – also auf Basis des Gutachtens ohne offizielle Werkstattrechnung –, verlangt die gegnerische Versicherung meist einen Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde. Ohne diesen Beleg lehnt sie den Nutzungsausfall häufig ab. Die Reparaturbestätigung schließt genau diese Lücke: Sie dokumentiert fachlich, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß instand gesetzt und wieder verkehrssicher ist. So setzen Sie Ihren Anspruch auf Nutzungsausfall durch, ohne Originalrechnungen vorlegen zu müssen.

Reparaturbestätigung trotz Reparatur in Eigenregie

Auch wer seinen Wagen selbst oder in einer freien Werkstatt ohne Rechnung repariert, hat Anspruch auf Nutzungsausfall – vorausgesetzt, die Reparatur lässt sich belegen. Mit der Reparaturbestätigung prüfen und bestätigen wir, dass die Schäden aus dem Gutachten beseitigt wurden und Ihr Fahrzeug wieder sicher am Straßenverkehr teilnimmt. Dieser unabhängige Nachweis ist gegenüber der Versicherung deutlich belastbarer als eigene Fotos oder Quittungen.

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