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Kfz-Gutachten nach einem Unfall: Was zahlt die Versicherung – und was nicht?

Kfz Gutachten nach Unfall, was zahlt die Versicherung?

Kfz-Gutachten nach einem Unfall: Was zahlt die Versicherung – und was nicht?

Ein Unfall ist schnell passiert – doch wenn es um die Regulierung des Schadens geht, tauchen viele Fragen auf:
Wer darf das Gutachten beauftragen? Reicht ein Kostenvoranschlag? Und wann ist ein Gutachten kostenlos?

In diesem Artikel klären wir:

  • Wann ein Kfz-Gutachten sinnvoll ist
  • Wann die Versicherung die Kosten übernimmt
  • Wann ein Kostenvoranschlag genügt – und wann nicht
  • Warum ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihr bester Ansprechpartner ist

📌 Kfz-Gutachten vs. Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Viele Fahrzeughalter fragen sich nach einem Unfall, ob ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht. Die Antwort: Nur bei Bagatellschäden (unter ca. 750–1.000 € Schadenhöhe) akzeptieren Versicherungen manchmal einfache Kalkulationen.

Aber Vorsicht:
Ein Kostenvoranschlag enthält keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall und keine Restwert- oder Wiederbeschaffungswerte. Er hat keine Beweissicherungsfunktion.

Ein Kfz-Gutachten hingegen bietet:

  • Detaillierte Schadenerfassung
  • Bewertung des Fahrzeugwertes vor und nach dem Unfall
  • Berücksichtigung der Wertminderung
  • Aussage über Nutzungsausfallentschädigung
  • Beweiswert bei juristischen Auseinandersetzungen

✅ Wann ist ein Kfz-Gutachten kostenlos?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) dürfen Sie selbst einen freien Gutachter beauftragen.
Die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.

Wichtig:
Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter „vorschreiben“. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen – zum Schutz Ihrer Interessen.

Als zertifizierter Kfz-Gutachter für Hannover, Hildesheim & Umgebung helfen wir Ihnen bei der kompletten Schadenabwicklung – transparent, schnell und unabhängig.

❌ Wann Sie das Gutachten selbst zahlen müssen

Es gibt auch Fälle, in denen Sie die Gutachterkosten selbst tragen:

  • Eigenschaden (Kaskofall): Bei einem selbstverschuldeten Unfall müssen Sie ggf. Rücksprache mit Ihrer Kasko-Versicherung halten.
  • Fahrzeugbewertung ohne Schaden (z. B. vor Verkauf oder Leasingrückgabe)
  • Unfall mit Bagatellschaden (unter ca. 750 €) – hier genügt meist ein Kostenvoranschlag

In solchen Fällen bieten wir Ihnen faires, transparentes Pricing. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie unverbindlich.

🧾 Kostenvoranschlag vom Gutachter – wann sinnvoll?

Ein Kostenvoranschlag durch einen Kfz-Sachverständigen kann bei kleineren Schäden eine gute Alternative zum Vollgutachten sein – insbesondere bei Streitigkeiten mit Versicherungen oder wenn Sie rechtssicher dokumentieren möchten, dass der Schaden nicht nur „kosmetisch“ ist.

Wir erstellen für Sie:

  • Gerichtsfeste Kostenvoranschläge mit Fotodokumentation
  • Technische Kurzbewertungen
  • Schriftliche Einschätzungen zur Schadenhöhe

📍 Gutachten-Service in Hannover & Umgebung

Unser Team ist in der gesamten Region aktiv – egal ob in:

  • Hannover
  • Hildesheim
  • Salzgitter
  • Celle
  • Braunschweig
  • Peine, Goslar, Wolfsburg und Umgebung

🚗 Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.


💡 Unser Tipp:

Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter, wenn Sie bei einem Schaden auf Nummer sicher gehen wollen.

Nur so stellen Sie sicher, dass alle Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Schadenhöhe vollständig dokumentiert werden – und die Versicherung nicht zu wenig zahlt.


📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag nötig ist?

Dann rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Als freie Kfz-Gutachter aus Hildesheim & Hannover stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.


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