Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit auf dem Parkplatz – und plötzlich steht man vor einem Problem: Eine Delle im Kotflügel, ein zerkratzter Stoßfänger oder ein beschädigter Außenspiegel. Parkunfälle gehören zu den häufigsten Unfallarten in Deutschland. Doch was viele nicht wissen: Auch hier haben Geschädigte klare Rechte – und machen oft teure Fehler.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einem Parkunfall zu tun ist – ob Sie der Geschädigte oder der Verursacher sind.
Parkunfall – was ist das genau?
Ein Parkunfall ist jeder Unfall, der beim Ein- oder Ausparken, auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus entsteht. Typische Situationen sind aufgerissene Türen, rückwärts fahrende Fahrzeuge oder zu enge Parklücken. Anders als bei Unfällen im fließenden Verkehr gibt es beim Parkunfall oft keine Zeugen – was die Schuldfrage erschwert.
Die 7 wichtigsten Schritte nach einem Parkunfall
| Schritt | Was tun? |
|---|---|
| 1. Ruhe bewahren | Fahrzeug sichern, Warnblinker einschalten, nichts überstürzen |
| 2. Schaden dokumentieren | Fotos von beiden Fahrzeugen, dem Schaden und der Umgebung machen |
| 3. Warten oder Polizei rufen | Angemessene Zeit warten (mind. 30 Minuten), dann Polizei informieren |
| 4. Zeugen sichern | Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren |
| 5. Daten austauschen | Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherung des Verursachers |
| 6. Kfz-Gutachter beauftragen | Unabhängigen Gutachter kontaktieren – nicht den der Versicherung |
| 7. Schaden melden | Eigene Versicherung informieren – auch wenn man nicht schuld ist |
Was gilt als Fahrerflucht beim Parkunfall?
Viele glauben, Fahrerflucht betrifft nur schwere Unfälle. Das ist falsch. Auch bei einem kleinen Parkrempler ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach § 142 StGB.
| Situation | Was ist erlaubt? |
|---|---|
| Verursacher wartet auf Geschädigten | Mindestens 30 Minuten warten, dann Polizei rufen |
| Verursacher hinterlässt einen Zettel | Reicht rechtlich nicht aus – trotzdem Polizei informieren |
| Verursacher fährt sofort weg | Fahrerflucht – strafbar, Versicherung kann Leistung kürzen |
| Schaden unter 50 € (Bagatelle) | Trotzdem Wartepflicht – kein Freibrief für Wegfahren |
Wer zahlt beim Parkunfall?
Das hängt davon ab, wer die Schuld trägt und welche Versicherungen beteiligt sind.
| Situation | Wer zahlt? |
|---|---|
| Verursacher bekannt, eindeutige Schuld | Haftpflichtversicherung des Verursachers |
| Verursacher unbekannt (Fahrerflucht) | Eigene Kaskoversicherung – nur bei Vollkasko |
| Mitschuld des Geschädigten | Anteilige Zahlung je nach Verschuldensquote |
| Selbst verursacht, nur eigenes Auto beschädigt | Eigene Teilkasko oder Vollkasko (mit Selbstbeteiligung) |
Warum ein Kfz-Gutachter beim Parkunfall so wichtig ist
Gerade bei Parkunfällen unterschätzen viele den tatsächlichen Schaden. Was aussieht wie eine kleine Delle kann dahinter liegende Strukturschäden verbergen – die erst in der Werkstatt sichtbar werden und dann von der Versicherung nicht mehr anerkannt werden.
| Was ein Gutachter prüft | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| Sichtbare Lackschäden & Dellen | Basis für die Schadenskalkulation |
| Verborgene Strukturschäden | Werden ohne Gutachten häufig übersehen |
| Wertminderung des Fahrzeugs | Auch nach Reparatur verliert das Auto an Wert |
| Reparaturkosten & Wiederbeschaffungswert | Grundlage für die Verhandlung mit der Versicherung |
| Nutzungsausfall | Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug |
Was kostet ein Gutachten beim Parkunfall?
Bei einem unverschuldeten Parkunfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Kosten – einschließlich des Gutachtens. Sie zahlen also nichts. Erst ab einem Schaden von unter 750 € kann die Versicherung einen einfachen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens verlangen.
| Schadenshöhe | Empfehlung | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Unter 750 € | Kostenvoranschlag | Versicherung des Verursachers |
| Über 750 € | Vollständiges Gutachten | Versicherung des Verursachers |
| Verursacher unbekannt | Gutachten für Kaskoabrechnung | Eigene Kaskoversicherung |
Fazit: Das sollten Sie nach einem Parkunfall tun
| Nie einfach wegfahren – auch bei kleinen Schäden gilt die Wartepflicht |
| Schaden immer fotografisch dokumentieren – aus mehreren Winkeln |
| Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – nicht den der Versicherung |
| Versteckte Schäden sind häufig – nur ein Gutachter erkennt sie alle |
| Bei unverschuldetem Unfall: Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung |
Parkunfall in Hildesheim oder Hannover?
Unsere zertifizierten Kfz-Gutachter kommen direkt zu Ihnen – schnell, unabhängig und kostenlos bei unverschuldetem Unfall.
