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Was tun nach einem Parkunfall?

Parkunfall dokumentieren – Person fotografiert Unfallschaden auf Parkplatz

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit auf dem Parkplatz – und plötzlich steht man vor einem Problem: Eine Delle im Kotflügel, ein zerkratzter Stoßfänger oder ein beschädigter Außenspiegel. Parkunfälle gehören zu den häufigsten Unfallarten in Deutschland. Doch was viele nicht wissen: Auch hier haben Geschädigte klare Rechte – und machen oft teure Fehler.

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was nach einem Parkunfall zu tun ist – ob Sie der Geschädigte oder der Verursacher sind.

💡 Wichtig vorab: Bei einem Parkunfall gilt in Deutschland Fahrerflucht als Straftat – auch wenn der Schaden klein wirkt. Wer den Unfallort verlässt, ohne zu warten oder die Polizei zu rufen, riskiert Führerscheinentzug und eine Geldstrafe.

Parkunfall – was ist das genau?

Ein Parkunfall ist jeder Unfall, der beim Ein- oder Ausparken, auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus entsteht. Typische Situationen sind aufgerissene Türen, rückwärts fahrende Fahrzeuge oder zu enge Parklücken. Anders als bei Unfällen im fließenden Verkehr gibt es beim Parkunfall oft keine Zeugen – was die Schuldfrage erschwert.

Die 7 wichtigsten Schritte nach einem Parkunfall

SchrittWas tun?
1. Ruhe bewahrenFahrzeug sichern, Warnblinker einschalten, nichts überstürzen
2. Schaden dokumentierenFotos von beiden Fahrzeugen, dem Schaden und der Umgebung machen
3. Warten oder Polizei rufenAngemessene Zeit warten (mind. 30 Minuten), dann Polizei informieren
4. Zeugen sichernNamen und Kontaktdaten von Zeugen notieren
5. Daten austauschenName, Adresse, Kennzeichen und Versicherung des Verursachers
6. Kfz-Gutachter beauftragenUnabhängigen Gutachter kontaktieren – nicht den der Versicherung
7. Schaden meldenEigene Versicherung informieren – auch wenn man nicht schuld ist
⚠️ Fehler den viele machen: Den Schaden selbst einschätzen und auf ein Gutachten verzichten. Gerade bei Parkunfällen sind Folgeschäden an Karosserie und Lack häufig nicht sofort sichtbar – und werden später von der Versicherung abgelehnt.

Was gilt als Fahrerflucht beim Parkunfall?

Viele glauben, Fahrerflucht betrifft nur schwere Unfälle. Das ist falsch. Auch bei einem kleinen Parkrempler ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach § 142 StGB.

SituationWas ist erlaubt?
Verursacher wartet auf GeschädigtenMindestens 30 Minuten warten, dann Polizei rufen
Verursacher hinterlässt einen ZettelReicht rechtlich nicht aus – trotzdem Polizei informieren
Verursacher fährt sofort wegFahrerflucht – strafbar, Versicherung kann Leistung kürzen
Schaden unter 50 € (Bagatelle)Trotzdem Wartepflicht – kein Freibrief für Wegfahren

Wer zahlt beim Parkunfall?

Das hängt davon ab, wer die Schuld trägt und welche Versicherungen beteiligt sind.

SituationWer zahlt?
Verursacher bekannt, eindeutige SchuldHaftpflichtversicherung des Verursachers
Verursacher unbekannt (Fahrerflucht)Eigene Kaskoversicherung – nur bei Vollkasko
Mitschuld des GeschädigtenAnteilige Zahlung je nach Verschuldensquote
Selbst verursacht, nur eigenes Auto beschädigtEigene Teilkasko oder Vollkasko (mit Selbstbeteiligung)
💡 Tipp bei Fahrerflucht: Melden Sie den Schaden sofort der Polizei und lassen Sie ein Gutachten erstellen – nur so können Sie den Schaden gegenüber Ihrer Kaskoversicherung nachweisen und die volle Erstattung erhalten.

Warum ein Kfz-Gutachter beim Parkunfall so wichtig ist

Gerade bei Parkunfällen unterschätzen viele den tatsächlichen Schaden. Was aussieht wie eine kleine Delle kann dahinter liegende Strukturschäden verbergen – die erst in der Werkstatt sichtbar werden und dann von der Versicherung nicht mehr anerkannt werden.

Was ein Gutachter prüftWarum das wichtig ist
Sichtbare Lackschäden & DellenBasis für die Schadenskalkulation
Verborgene StrukturschädenWerden ohne Gutachten häufig übersehen
Wertminderung des FahrzeugsAuch nach Reparatur verliert das Auto an Wert
Reparaturkosten & WiederbeschaffungswertGrundlage für die Verhandlung mit der Versicherung
NutzungsausfallEntschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug

Was kostet ein Gutachten beim Parkunfall?

Bei einem unverschuldeten Parkunfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers alle Kosten – einschließlich des Gutachtens. Sie zahlen also nichts. Erst ab einem Schaden von unter 750 € kann die Versicherung einen einfachen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens verlangen.

SchadenshöheEmpfehlungWer zahlt?
Unter 750 €KostenvoranschlagVersicherung des Verursachers
Über 750 €Vollständiges GutachtenVersicherung des Verursachers
Verursacher unbekanntGutachten für KaskoabrechnungEigene Kaskoversicherung

Fazit: Das sollten Sie nach einem Parkunfall tun

Nie einfach wegfahren – auch bei kleinen Schäden gilt die Wartepflicht
Schaden immer fotografisch dokumentieren – aus mehreren Winkeln
Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – nicht den der Versicherung
Versteckte Schäden sind häufig – nur ein Gutachter erkennt sie alle
Bei unverschuldetem Unfall: Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung

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