In 3 Schritten zur Schadenabwicklung
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Kfz-Sachverständiger – häufig gestellte Fragen
Wir begleiten Sie als Unfallgeschädigten sicher und umfassend von dem Moment der Besichtigung an bis hin zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bzw. zur Auszahlung der Schadensumme. Innerhalb von nur 60 Min. erscheinen wir am Unfallort und bereits 24 Stunden nach der Besichtigung haben Sie ein fertiges Schadensgutachten mit umfangreicher Fotodokumentation in Ihrer Hand. Wir legen als unabhängige und fachkundige Gutachter die Schadenssumme fest, die dem eingetretenen Unfallschaden gerecht ist. Verzichten Sie in jeden Fall auf Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, da diese nur im eigenen Interesse – zu Ihren Ungunsten – eine möglichst geringe Schadenssumme festlegen. Profitieren Sie von unserer vollumfänglichen Unterstützung mit unseren qualifizierten Partnern – sei es Ihre anwaltliche Vertretung oder die werkstattliche Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs. Dabei rechnen wir unser Honorar direkt mit der gegnerischen KFZ-Versicherung ab – ohne Vorkasse und komplett kostenfrei für Sie. Rufen Sie uns jederzeit an und lassen Sie sich vom Fachmann unverbindlich und kostenfrei beraten. Wir sind 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für Sie da!
Wir begleiten Sie als Unfallgeschädigten sicher und umfassend von dem Moment der Besichtigung an bis hin zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bzw. zur Auszahlung der Schadensumme. Innerhalb von nur 60 Min. erscheinen wir am Unfallort und bereits 24 Stunden nach der Besichtigung haben Sie ein fertiges Schadensgutachten mit umfangreicher Fotodokumentation in Ihrer Hand. Wir legen als unabhängige und fachkundige Gutachter die Schadenssumme fest, die dem eingetretenen Unfallschaden gerecht ist. Verzichten Sie in jeden Fall auf Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, da diese nur im eigenen Interesse – zu Ihren Ungunsten – eine möglichst geringe Schadenssumme festlegen. Profitieren Sie von unserer vollumfänglichen Unterstützung mit unseren qualifizierten Partnern – sei es Ihre anwaltliche Vertretung oder die werkstattliche Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs. Dabei rechnen wir unser Honorar direkt mit der gegnerischen KFZ-Versicherung ab – ohne Vorkasse und komplett kostenfrei für Sie. Rufen Sie uns jederzeit an und lassen Sie sich vom Fachmann unverbindlich und kostenfrei beraten. Wir sind 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag für Sie da!
Sie hatten einen Verkehrsunfall, tragen keine Schuld und möchten als Geschädigter Ihre Ansprüche geltend machen? So müssen Sie nichts zahlen! Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Bei unklarer Schuldlage ist auch die Kostenfrage unbestimmt. Doch auch in diesen Fällen ist die Beauftragung eines Gutachters nicht verkehrt, da Sie im schlimmsten Fall ein neutrales Schadensgutachten gegen die Kaskoversicherung in der Hand hätten.
Ein Unfallbeteiligter sollte bei der Einschaltung eines KFZ-Gutachters unbedingt vorher prüfen, ob dieser über die erforderlichen Qualifikationen, Weiterbildungen, Zertifikate oder Meisterbriefe verfügt. Der Begriff des „Sachverständigen“ bzw. „Gutachters“ ist in Deutschland nicht geschützt. Folglich könnte jede Person von sich behaupten, ein Sachverständiger zu sein, was leider nicht selten der Fall ist. Dies birgt die Gefahr, dass Sie evtl. einen „KFZ-Gutachter“ ohne den erforderlichen Sachverstand beauftragen und dessen Honorar aus eigener Tasche bezahlen müssen, da die KFZ-Versicherung sein Gutachten ablehnt.
Bei dem Kfz-Gutachter Hildesheim werden Sie von zwei fachkundigen und qualifizierten Gutachtern mit über fünf Jahren Berufserfahrung betreut, die jeweils ihren Studienabschluss im Ingenieurwesen absolviert und anschließend Ihr Wissen durch die Zertifizierung zum KFZ-Sachverständigen vertieft haben.
NEIN! Sie haben eine freie Gutachterwahl. Daher raten wir Ihnen, bei unverschuldeten Unfällen keinen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzunehmen. Diese agieren selbstverständlich nur im eigenen Interesse und zielen darauf ab, den Schadenumfang zu Ihrem Nachteil so gering wie möglich zu halten. Nehmen Sie sich einen unabhängigen und kompetenten KFZ-Gutachter Ihrer Wahl. Unser freies Sachverständigenbüro als Kfz-Gutachter Hildesheim steht jederzeit an Ihrer Seite.
Nur bei einem unverschuldeten Unfall können Sie sich für die Dauer der Reparatur ein Mietwagen anschaffen und bekommen die dazugehörigen Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückerstattet. Der Mietwagen müsste von seiner Fahrzeugklasse her Ihrem beschädigten Fahrzeug gleichkommen, da Sie bei Nutzung höherklassiger Mietfahrzeuge die Differenz zahlen müssten.
Sobald Sie uns kontaktiert und wir den Schaden aufgenommen haben, schicken wir schon am nächsten Tag das Unfallgutachten an die zuständige Versicherung. Diese benötigt in der Regel je nach Einzelfall 4 bis 6 Wochen, wobei eine vorzeitige Auszahlung auch öfters vorkommt.
Nein, Sie können ihr Auto auch unrepariert lassen. Wenn der leichte Kratzer am Kotflügel Sie nicht stört, dann steht es Ihnen frei, ob sie diesen entfernen möchten. In diesem Fall können Sie den Schaden durch eine fiktive Abrechnung ersetzt bekommen. Die Versicherung zahlt Ihnen den Netto-Betrag der vom Gutachter kalkulierten Reparaturkosten aus, ohne dass sie eine Reparaturrechnung vorlegen müssen.
Im Großraum Hamburg und Umgebung sind wir bereits innerhalb von 60 Minuten vor Ort und benötigen für die Besichtigung, bei dem wir eine umfangreiche Fotodokumentation vornehmen, je nach Schadensumfang zwischen 20-45 Minuten. Das dazugehörige Gutachten fertigen wir sodann innerhalb von 24 Stunden an.
Bei einem Verkehrsunfall ist es immer empfehlenswert, Ihre Interessen von einem kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Durch diesen haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Schadensersatzansprüche schnell, vollständig und für Sie unkompliziert durchgesetzt werden. Gerade bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung zusätzlich zum Schaden Ihre Anwaltskosten. Daher gibt es keinen Grund auf Ihr gutes Recht zu verzichten.
Die gegnerische Versicherung handelt mit so einem Vorschlag im eigenen Interesse und zu Ihrem Nachteil, denn durch einen Kostenvoranschlag bekommen Sie bspw. die Kosten für den Nutzungsausfall und die eingetretene Wertminderung sowie die allgemeine Kostenpauschale nicht! Diese werden bei einem umfangreichen und detaillierten Gutachten aufgelistet, sodass Sie auch die kleinste Beeinträchtigung ersetzt bekommen.