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Restwert & Nutzungsausfall – was Ihnen wirklich zusteht

Nutzungsausfall - so bestimmen sie den Restwert von Ihrem KFZ

Wenn es nach einem Unfall um die Regulierung durch die Versicherung geht, tauchen oft Begriffe wie Restwert, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall auf. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, was sich genau dahinter verbirgt – und wie viel Geld ihnen tatsächlich zusteht. In diesem Beitrag erklärt Ihnen ein erfahrener Kfz Gutachter aus Hildesheim und Hannover, worauf Sie achten müssen, damit Sie keine Ansprüche verschenken.

Restwert – der Wert des beschädigten Fahrzeugs

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist. Er spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das bedeutet: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert (den Wert, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall hatte) abzüglich des Restwerts.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
  • Restwert: 2.000 €
  • Reparaturkosten: 11.000 €

Da die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert sind, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung zahlt in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert minus Restwert – also 8.000 €.

Wichtig:
Versicherungen greifen oft auf Restwertangebote aus speziellen Börsen zurück, die deutlich höher als der regionale Marktpreis sein können. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter prüft für Sie, ob das Angebot realistisch ist und ob Sie es akzeptieren müssen.

Wiederbeschaffungswert – die Basis für die Entschädigung

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, wie viel Geld Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Dabei berücksichtigt der Gutachter Faktoren wie Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Pflegezustand und den aktuellen regionalen Markt.

Warum ist er so wichtig?
Der Wiederbeschaffungswert ist die Grundlage, um die Höhe Ihrer Entschädigung zu berechnen – sowohl bei einem Totalschaden als auch bei Reparaturkosten, die sich an diesem Wert orientieren.

Tipp:
Ein präzises Wertgutachten Kfz ist hier entscheidend. Versicherungen setzen diesen Wert oft zu niedrig an. Mit einem Gutachter Kostenvoranschlag oder einem vollständigen Gutachten haben Sie eine solide Argumentationsbasis.

Nutzungsausfall – Entschädigung für den Verlust der Mobilität

Nicht jeder will oder kann sich nach einem Unfall sofort ein Ersatzfahrzeug mieten. In diesem Fall steht Ihnen unter Umständen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.

So wird der Nutzungsausfall berechnet:

  1. Ihr Fahrzeug wird anhand von Tabellen in eine Nutzungsausfallklasse eingestuft (z. B. Klasse F = 43 € pro Tag).
  2. Der Gutachter ermittelt die Dauer, in der Sie das Auto nicht nutzen konnten – entweder bis zur Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
  3. Tagessatz × Anzahl der Tage = Nutzungsausfallentschädigung.

Beispiel:
Klasse G (50 € pro Tag) × 10 Tage = 500 € Nutzungsausfall.

Wichtig:
Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie tatsächlich kein Ersatzfahrzeug nutzen. Ein guter Gutachter Versicherung weist die korrekte Dauer und Fahrzeugklasse in seinem Bericht nach.

Typische Streitpunkte mit der Versicherung

  • Zu hoher Restwert: Angebote aus Restwertbörsen, die weit entfernt liegen, sind oft nicht bindend.
  • Zu niedriger Wiederbeschaffungswert: Fehleinschätzungen führen zu geringerer Entschädigung.
  • Zu kurze Nutzungsausfalldauer: Versicherungen kürzen gerne – oft zu Unrecht.

Ein erfahrener Kfz Gutachter in Hildesheim oder Hannover hilft Ihnen, diese Streitpunkte zu vermeiden und Ihr Recht durchzusetzen.

Fazit – so sichern Sie Ihre Ansprüche

• Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter, nicht den der Versicherung.
• Achten Sie auf ein detailliertes Wertgutachten Kfz und einen klaren Gutachter Kostenvoranschlag.
• Lassen Sie Restwert, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall von einem Experten prüfen.

Mit einer professionellen Begutachtung stehen Ihre Chancen gut, dass Sie alle Ihnen zustehenden Beträge erhalten – und nicht auf Kosten sitzen bleiben, die eigentlich die Versicherung tragen müsste.

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