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Kaskoschaden Gutachten

Kfz-Gutachten für Kaskoschaden in Hildesheim

Beruht ein Schaden am eigenen Fahrzeug nicht auf einem fremdverschuldeten Unfall, sondern auf Selbstverschulden, Wildwechsel, Vandalismus oder äußeren Einflüssen wie Hagel- oder Glasschäden, handelt es sich um einen Kaskoschaden. Reguliert wird dieser über Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung. Mit einem neutralen Kasko-Gutachten dokumentieren wir Schadenhöhe, Reparaturweg und Fahrzeugwert belastbar – die Grundlage für eine faire Regulierung.

Als DESAG-zertifiziertes Sachverständigenbüro sind wir in Hildesheim und im gesamten Umland – unter anderem Hannover, Braunschweig und Salzgitter – schnell und unabhängig für Sie im Einsatz.

Kfz Gutachten bei Kaskoschaden durch Wildunfall
Kfz Gutachten bei Kaskoschaden durch Wildunfall

Freie Gutachterwahl bei einem Kaskoschaden

Anders als beim Haftpflichtschaden, bei dem Sie als Geschädigter grundsätzlich frei entscheiden, welcher Gutachter Ihr Fahrzeug begutachtet, ist die Lage im Kaskofall anders gelagert. Da hier Ihre eigene Versicherung reguliert, macht diese in der Regel von ihrem sogenannten Weisungsrecht Gebrauch und beauftragt einen eigenen Sachverständigen.

Sie können dennoch einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen – etwa, um das Ergebnis der Versicherung überprüfen zu lassen und Ihre Interessen abzusichern. Ob die Kosten dafür übernommen werden, hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab und sollte vorab mit der Versicherung abgestimmt werden. Besonders bei einem drohenden Totalschaden lohnt sich diese Abstimmung. Gerne beraten wir Sie, wann ein eigenes Gutachten für Sie sinnvoll ist.

Wildschaden am Fahrzeug nach Wildunfall - Kfz-Gutachter Hildesheim
Wildschaden am Fahrzeug nach Wildunfall - Kfz-Gutachter Hildesheim

Was kostet ein Kaskogutachten und wer zahlt?

Beauftragt Ihre Versicherung den Gutachter im Rahmen ihres Weisungsrechts, trägt sie in der Regel auch die Kosten. Beauftragen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen, richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag – hier zahlt sich die vorherige Abstimmung aus.

Bei kleineren Schäden ist ein vollständiges Gutachten nicht immer notwendig. Oft genügt ein Kostenvoranschlag, der günstiger ist und die Reparaturkosten dennoch belastbar beziffert. Welcher Weg für Sie der richtige ist, klären wir in einem kurzen Gespräch.

Hagelschaden am Fahrzeugdach - Kaskogutachten Hildesheim
Hagelschaden am Fahrzeugdach - Kaskogutachten Hildesheim

Ablauf: So läuft Ihr Kaskogutachten ab

  1. Schaden melden – telefonisch, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular.
  2. Termin vereinbaren – zeitnah und auf Wunsch bei Ihnen vor Ort.
  3. Besichtigung – wir dokumentieren den Schaden vollständig mit Fotos und Messungen.
  4. Gutachten erstellen – inklusive Reparaturkosten, Wertminderung und gegebenenfalls Restwert.
  5. Regulierung – Sie erhalten das Gutachten und reichen es bei Ihrer Versicherung ein.
Ablauf vom Kaskogutachten

Diese Kaskoschäden begutachten wir

  • Hagelschäden – flächige Dellen nach Unwettern, häufig an Dach, Motorhaube und Kotflügeln.
  • Wildschäden – Zusammenstöße mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein; die Wildschadenbescheinigung ist zu beachten.
  • Marderschäden – zerbissene Kabel und Schläuche; Folgeschäden sind nicht in jedem Tarif mitversichert.
  • Glasschäden – Steinschlag und Bruch an Front-, Heck- und Seitenscheiben.
  • Sturm und Naturgewalten – herabfallende Äste, überflutungsbedingte Schäden, Blitzschlag.
  • Vandalismus – mutwillige Beschädigung, zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben (über die Vollkasko).
  • Diebstahl, Einbruch und Brand – je nach Fall über Teil- oder Vollkasko abgedeckt.

Welche Schadenfälle deckt die Teilkaskoversicherung?

  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Raub und Einbruch
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Unfälle mit Haarwild
  • Tierschäden wie Marderbiss (Folgeschäden oft nicht mitversichert)
Kaskoschaden am Auto durch Diebstahl
Kaskoschaden am Auto durch Diebstahl

Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?

  • Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Schäden durch nicht ermittelbare Dritte (Unfallflucht)
  • Vandalismus – mutwillige Beschädigung durch Fremde

Die Vollkaskoversicherung schließt den Umfang der Teilkaskoversicherung grundsätzlich mit ein.

Marderschaden an Kabeln im Motorraum - Kaskoschaden begutachten
Marderschaden an Kabeln im Motorraum - Kaskoschaden begutachten

Häufige Fragen zum Kaskoschaden

Beauftragt Ihre Versicherung den Gutachter selbst, übernimmt sie üblicherweise die Kosten. Ziehen Sie eigenständig einen unabhängigen Sachverständigen hinzu, hängt die Kostenübernahme von Ihrem Vertrag ab. Im Zweifel stimmen Sie das vorab mit Ihrer Versicherung ab.

Grundsätzlich ja. Im Kaskofall hat Ihre Versicherung allerdings ein Weisungsrecht und beauftragt oft einen eigenen Gutachter. Ein unabhängiges Gutachten können Sie trotzdem einholen, um das Ergebnis überprüfen zu lassen – die Kostenfrage sollte vorher geklärt sein.

Die Höhe richtet sich nach Schaden und Aufwand. Bei kleineren Schäden ist häufig ein günstigerer Kostenvoranschlag ausreichend. Sprechen Sie uns an – wir nennen Ihnen vorab einen transparenten Rahmen.

Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Glasbruch, Diebstahl, Brand, Naturgewalten oder Wildunfälle. Die Vollkasko schließt diese Fälle ein und übernimmt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus am eigenen Fahrzeug.

Nicht immer. Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ein vollständiges Gutachten ist vor allem bei höheren Schäden, drohendem Totalschaden oder strittiger Schadenhöhe sinnvoll.

Kaskoschaden am Fahrzeug? Fordern Sie jetzt Ihr neutrales Gutachten an – unabhängig, DESAG-zertifiziert und schnell vor Ort in Hildesheim und Umgebung.

Jetzt Schaden melden  |  Telefon: 0171 / 111 000 6

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