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Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

Entsteht bei einem Unfall ein Bagatellschaden – ein Schaden von weniger als 750 €, ist ein umfangreiches Unfallgutachten nicht erforderlich und wird von der gegnerischen Kfz-Versicherung als solches auch nicht bezahlt. In diesen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag oder alternativ ein Kurzgutachten vollkommen aus. Dieser stellt lediglich eine verbindliche Vorkalkulation einer Reparatur – hauptsächlich Material, Arbeits- und Lackierkosten – dar.

Harmlos wirkende Schäden können kostenintensive Reparaturen verursachen. Ob es sich beim vorliegenden Schaden um einen Bagatellschaden handelt, ist für Sie möglicherweise schwer einzuschätzen. Daher rufen Sie uns an und lassen Sie sich unverbindlich von den Experten beraten.

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Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Bei kleineren Dellen und Kratzern empfiehlt es sich, diese von einem Fachmann begutachten zu lassen. Bei Bagatellschäden (ab 2019: zwischen 750,00 Euro und 1.000,00 Euro) erstellen wir für Versicherungszwecke zur Beweissicherung einen günstigen Kostenvoranschlag.

Alternativ erstellen wir gerne ein ausführliches Kurzgutachten. Kurzgutachten enthalten mehr Informationen als Kostenvoranschläge. Diese sind detailliert:

fotografische Dokumentation.
verschiedene Aspekte der Verkehrstauglichkeit.
die Serien- und Sonderausstattung des Kfz.
eventuelle Risiken bezüglich einer möglichen Ausweitung der Reparatur.

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