Kaskoschäden
Beruht der Unfall dagegen auf ein Selbstverschulden, Wildschäden, Vandalismus oder sonstige äußere Umstände – wie z. B. Hagel- oder Glasschäden – handelt es sich um einen Kaskoschaden. Diesen können Sie unter Umständen bei Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung zurückerstattet bekommen. Wir helfen Ihnen, mit dem Kasko-Gutachten eine angemessene Schadensbegutachtung zu erstellen.
Der Geschädigte kann einen neutralen Kfz-Gutachter wählen, auch mit einer Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten Ihres beauftragten Unfallgutachters zu übernehmen. Bei einem Totalschaden sollten die Kosten der Schadensaufnahme in Abstimmung mit der Versicherung übernommen werden. In der Regel werden die Versicherer von ihrem sogenannten „Weisungsrecht“ Gebrauch machen und eigene Gutachter bestimmen.
Welche Schadenfälle deckt die Teilkaskoversicherung?
Glasbruchschäden
Diebstahlschäden
Raub
Einbruch
Brand
Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, etc.)
Unfälle mit Haarwild
Tierschäden wie z. B. Marderbiss (Folgeschäden oft nicht mitversichert)
Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?
Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug verursacht durch Dritte, die nicht zu ermitteln sind (Unfallflucht)
Vandalismus Schäden (mutwillige Beschädigung ihres Fahrzeugs durch Fremde)
Die Vollkaskoversicherung schließt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung mit ein.